Wann sollte die Nachfolgeplanung beginnen?
Idealerweise sollten Unternehmerinnen und Unternehmer ab dem 55. Lebensjahr aktiv mit der Nachfolgeplanung starten. Eine erfolgreiche Übergabe kann sieben bis zehn Jahre in Anspruch nehmen – von der Suche nach einer geeigneten Nachfolge bis zur tatsächlichen Übergabe.
Frühe Planung bedeutet dabei nicht, dass sofort Entscheidungen getroffen werden müssen. Sie ermöglicht jedoch, Optionen zu prüfen, Nachfolger aufzubauen und das Unternehmen optimal vorzubereiten.
Ziele der Nachfolgeplanung
Bei der Betriebsnachfolge können unterschiedliche Ziele im Vordergrund stehen:
- Sicherung der Altersversorgung durch Verkaufserlös oder fortlaufende Einnahmen
- Erhalt des Familienbetriebs und Sicherung von Arbeitsplätzen
- Langfristiger Fortbestand und Wachstum des Unternehmens
- Geregelte Übergabe des Lebenswerks an qualifizierte Nachfolgerinnen oder Nachfolger
Den richtigen Zeitpunkt erkennen
Der passende Zeitpunkt für eine Betriebsübergabe hängt von vielen Faktoren ab:
- Alter und Gesundheit der Unternehmerin oder des Unternehmers
- Aktuelle Lage und Zukunftsperspektive der Branche
- Wirtschaftliche Situation des Unternehmens
- Familiäre und persönliche Umstände
Ablaufplan für die erfolgreiche Betriebsübergabe im Handwerk
1. Vorbereitungsphase
(5–10 Jahre vor der Übergabe)
Erste Überlegungen zur Nachfolge, persönliche Ziele definieren, finanzielle und steuerliche Situation prüfen, Gespräch mit der Handwerkskammer suchen
2. Planungsphase
(3–5 Jahre vor der Übergabe)
Nachfolgeoptionen prüfen (Familie, Mitarbeitende, Externe), Unternehmensbewertung, rechtliche Struktur anpassen, Nachfolgeperson identifizieren
3. Übergabevorbereitung
(1–3 Jahre vor der Übergabe)
Nachfolge in Entscheidungsprozesse einbinden, Wissenstransfer beginnen, Verträge vorbereiten, Finanzierung klären
4. Übergabephase
(Im Übergabejahr)
Abschluss der Verträge, Eintragung im Handelsregister, Übergabe an Mitarbeitende und Kunden kommunizieren
5. Nachbereitungsphase
(Nach der Übergabe)
Begleitung der Nachfolge, Unterstützung bei Einarbeitung, eigene Altersversorgung umsetzen, steuerliche Nachbearbeitung