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Elektromobilität

Elektromobilität spielt im Handwerk eine immer größere Rolle. Viele Programme fördern die Anschaffung von E-Fahrzeugen und den Ausbau der Ladeinfrastruktur.

Träger: Bund (KfW), Programm-Nr. 268
Struktur: Nachhaltige und klimafreundliche Mobilität
Was wird gefördert? Batterieelektrisch angetriebene Fahrzeuge für Personenbeförderung oder elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge sowie Elektrische Ladeinfrastruktur
Was wird nicht gefördert? Hybridfahrzeuge
Gegenstand der Förderung: PKWs, leichte bis schwere Nutzfahrzeuge, elektr. Motorroller, Lastenräder, öffentliche und nicht-öffentliche elektrische Ladeinfrastruktur inklusive Erweiterung und Modernisierung der Stromnetzanschlüsse
Wer wird gefördert? Unternehmen aller Größen
Wie und wie viel wird gefördert? Kredit mit Laufzeitvarianten von 5 bis 30 Jahren (max. 50 Millionen Euro)
Wer stellt den Antrag? Hausbank

Antragstellung und weitere Informationen

Träger: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Struktur: Energieeffizienz, Umweltschutz
Was wird gefördert? Anlagentechnik (bei Ersatz für Bestandsanlagen)
Was wird nicht gefördert? Energiereduktionspotenzial in Folge des Anlagenaustauschs unter 15 %
Gegenstand der Förderung: Austausch eines älteren elektrisch betriebenen Staplers gegen einen neuen elektrischen Stapler. Durch den Austausch muss eine Energieeinsparung von mind. 15% erreicht werden. Bedingung: Der ersetzte Stapler muss noch funktionsfähig sein, er muss seit mindestens 5 Jahren beim Antragsteller im Einsatz sein und muss verkauft oder fachgerecht verschrottet werden.
Wer wird gefördert? KMU laut EU-Definition
Wie und wie viel wird gefördert? Zuschuss: 15% für kleine Unternehmen (Mindest-Investitionsvolumen: 10.000 EUR, max. 20 Mio. EUR pro Vorhaben)
Wer stellt den Antrag? Unternehmen

Antragstellung und weitere Informationen

Träger: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Struktur: Energieeffizienz, Umweltschutz
Was wird gefördert? Anlagentechnik (bei Ersatz für Bestandsanlagen)
Gegenstand der Förderung: Austausch eines ein diesel- oder gasbetriebenen Staplers gegen einen neuen E-Stapler.
Bedingung: Der ersetzte Stapler muss noch funktionsfähig sein, er muss seit mindestens 5 Jahren beim Antragsteller im Einsatz sein und muss verkauft oder fachgerecht verschrottet werden.
Wer wird gefördert? Kleine Unternehmen
Wie und wie viel wird gefördert? Zuschuss: 33% (Mindest-Investitionsvolumen: 2.000 EUR, max. 200.000 EUR pro Vorhaben)
Wer stellt den Antrag? Unternehmen

Antragstellung und weitere Informationen

Träger: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Struktur: Nachhaltige und klimafreundliche Mobilität
Was wird gefördert? E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr
Was wird nicht gefördert? Kein Leasing, keine gebrauchten Lastenfahrräder, keine Fahrräder für Personenbeförderung (Rikschas), kein privater Gebrauch
Gegenstand der Förderung: Lastenfahrräder und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung aus freigegebener Fahrzeugliste
Wer wird gefördert? Unternehmen aller Größen
Wie und wie viel wird gefördert? Zuschuss, 25% der Anschaffungskosten, maximal 3.500.- Euro pro Fahrzeug
Wer stellt den Antrag? Unternehmen

Antragstellung und weitere Informationen

Träger: Land Baden-Württemberg
Struktur: Nachhaltige und klimafreundliche Mobilität
Was wird gefördert? Öffentlich zugängliche Ladestationen inklusive Netzanschluss
Gegenstand der Förderung: Öffentlich zugängliche (mind. Mo bis Sa > 12 Stunden/Tag) Ladestationen inklusive Netzanschluss mit anschließendem Betrieb in Baden-Württemberg. Die Stromversorgung der Ladesäulen muss nachweislich mit erneuerbaren Energien erfolgen.
Wer wird gefördert? Unternehmen aller Größen in BW
Wie und wie viel wird gefördert? Zuschuss, Höhe von 40% der Ausgaben (max. 2.500 € je Ladepunkt, Mindestfördersumme: 5.500 €)
Wer stellt den Antrag? Unternehmen

Antragstellung und weitere Informationen

Träger: Land Baden-Württemberg
Struktur: Nachhaltige und klimafreundliche Mobilität
Was wird gefördert? Öffentlich zugängliche Ladestationen inklusive Netzanschluss > 3,5 Tonnen
Gegenstand der Förderung: Öffentlich oder nicht öffentlich Ladestationen inklusive Netzanschluss mit anschließendem Betrieb in Baden-Württemberg. Die Stromversorgung der Ladesäulen muss nachweislich mit erneuerbaren Energien erfolgen.
Wer wird gefördert? Unternehmen aller Größen in BW
Wie und wie viel wird gefördert? Zuschuss: pro Ladepunkt 50% der Installationskosten (max. 50.000 Euro), für den Anschluss ans Spannungsnetz max. 150.000 Euro
Wer stellt den Antrag? Unternehmen

Antragstellung und weitere Informationen

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