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Handwerksordnung und Zulassungspflicht – Voraussetzungen für die Selbstständigkeit im Handwerk

Die Handwerksordnung (HwO) legt fest, wer im Handwerk selbstständig arbeiten darf und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.
Wenn Sie sich selbstständig machen möchten, müssen Sie sich bei der Handwerkskammer eintragen lassen.

Welche Art der Eintragung nötig ist, hängt davon ab, welches Handwerk Sie ausüben. Es gibt drei Gruppen:

1. Zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A)

Für diese Handwerke brauchen Sie einen Meisterbrief oder eine andere gleichwertige Qualifikation, z.B. Elektrotechniker, Dachdecker, Installateur- und Heizungsbauer.

Alle Berufe der Anlage A im Überblick

2. Zulassungsfreies Handwerk (Anlage B Abschnitt 1)

Hier dürfen Sie sich ohne Meisterbrief selbstständig machen, müssen den Betrieb aber bei der Handwerkskammer anmelden, z.B. Kosmetiker, Gebäudereiniger, Fotograf.

Alle Berufe der Anlage B, Abschnitt 1 im Überblick

3. Handwerksähnliches Gewerbe (Anlage B Abschnitt 2)

Diese Tätigkeiten sind handwerksnah, aber nicht zulassungspflichtig. Eine Meldung bei der Kammer ist dennoch erforderlich, z. B. Betonbohrer und -schneider, Bodenleger, Eisenflechter.

Alle Berufe der Anlage B, Abschnitt 2 im Überblick

1. Zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A)

Für die Selbstständigkeit in einem zulassungspflichtigen Handwerk benötigen Sie eine Eintragungsqualifikation, zum Beispiel:

  • Meisterbrief
  • gleichwertiger Abschluss (z. B. Ingenieur, Techniker)
  • oder eine Sondergenehmigung nach der Handwerksordnung (§§ 7b, 8, 9 HwO)

Der Betrieb wird in die sogenannte Handwerksrolle eingetragen – das ist das offizielle Verzeichnis aller selbstständigen Handwerker im Kammerbezirk.

Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Handwerk zulassungspflichtig ist, hilft Ihnen Ihre zuständige Handwerkskammer weiter.

Alternative Eintragungsmöglichkeiten

Wenn Sie keinen Meisterbrief besitzen, können Sie unter bestimmten Bedingungen trotzdem einen Handwerksbetrieb führen:

Personen mit einem Ingenieurabschluss oder einer gleichwertigen staatlich anerkannten Prüfung können sich eintragen lassen, wenn der Studien- oder Schulschwerpunkt zum Handwerk passt.

Beispiel:
Ein Maschinenbauingenieur kann einen Metallbaubetrieb übernehmen, wenn die Inhalte seiner Ausbildung fachlich passen.

Wenn Sie als Inhaberin oder Inhaber nicht die nötige Qualifikation haben, können Sie einen Betriebsleiter einstellen, der über einen Meisterbrief oder gleichwertigen Abschluss verfügt.
Wichtig:

  • Der Betriebsleiter muss eine bestimmte Anzahl an Stunden vor Ort sein.
  • In bestimmten Handwerken (z. B. Gesundheitshandwerke oder gefahrengeneigte Berufe) ist eine Vollzeitanstellung Pflicht.

Wenn Sie langjährige Berufserfahrung haben, können Sie in manchen Fällen eine Ausnahmebewilligung beantragen.
Dabei prüft die Handwerkskammer individuell:

  • Ihre Gesellenprüfung oder gleichwertige Ausbildung
  • Ihre Berufserfahrung (z. B. als Vorarbeiter oder Werkstattleiter)
  • Ihr Alter und Ihre bisherige Leitungserfahrung

Je nach Situation kann eine Sachkundeprüfung in Theorie, Praxis oder Betriebswirtschaft verlangt werden.

2. Zulassungsfreies Handwerk (Anlage B Abschnitt 1)

Für ein zulassungsfreies Handwerk benötigen Sie keine Meisterprüfung oder gesonderte Zulassung.
Trotzdem gilt:

  • Sie müssen sich bei der Handwerkskammer anmelden, damit Sie in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke eingetragen werden.
  • Zusätzlich müssen Sie Ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.

Beispiel:
Wenn Sie sich als Gebäudereiniger oder Fotograf selbstständig machen möchten, genügt die Gewerbeanmeldung und die Eintragung bei der Kammer.

3. Handwerksähnliches Gewerbe (Anlage B Abschnitt 2)

Auch hier sind keine besonderen Qualifikationen erforderlich.
Wichtig ist:

  • Sie müssen Ihr Gewerbe bei der Handwerkskammer melden.
  • Außerdem müssen Sie eine Gewerbeanmeldung bei dem aufgrund des Betriebssitzes örtlich zuständigen Gewerbeamt vornehmen.

Beispiel:
Wenn Sie als Betonbohrer und -schneider oder Bodenleger arbeiten möchten, gilt Ihr Gewerbe als handwerksähnlich, nicht als echtes Handwerk.

Eintragung in die Handwerksrolle oder ins Verzeichnis

Sobald Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie Ihren Betrieb bei der Handwerkskammer eintragen lassen.

Das Verfahren gilt:

  • für zulassungspflichtige Handwerke (mit Qualifikationsnachweis),
  • zulassungsfreie Handwerke und
  • handwerksähnliche Gewerbe (ohne Nachweis).

So funktioniert die Eintragung:

  1. Sie füllen das Eintragungsformular Ihrer Handwerkskammer aus.
  2. Sie legen alle geforderten Unterlagen in Kopie bei.
  3. Nach Prüfung werden Sie in das entsprechende Verzeichnis oder die Handwerksrolle eingetragen.

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen Sie benötigen, hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab.

  • Eintragungsantrag
  • Qualifikationsnachweis
  • (bei Betriebsleiter) zusätzlich:
    • Arbeitsvertrag
    • Betriebsleitererklärung
    • Nachweis der Sozialversicherung
    • Qualifikationsnachweis des Betriebsleiters

  • Eintragungsantrag
  • Gesellschaftsvertrag
  • Qualifikationsnachweis der Gesellschafter
  • (bei Betriebsleiter) zusätzlich:
    • Arbeitsvertrag
    • Betriebsleitererklärung
    • Nachweis zur Sozialversicherung
    • Qualifikationsnachweis des Betriebsleiters

  • Eintragungsantrag
  • Handelsregisterauszug
  • Betriebsleitererklärung (ggf. Arbeitsvertrag und Nachweise)
  • Qualifikationsnachweis des Betriebsleiters oder Geschäftsführers

Hinweis: Die Gewerbeanmeldung kann nachgereicht werden, wenn der Eintragungsantrag bereits gestellt wurde.

Pflichten des Betriebsleiters

Ein Betriebsleiter muss:

  • eine bestimmte Anzahl an Stunden im Betrieb anwesend sein,
  • in bestimmten Berufen (z. B. Friseur, Elektrotechniker, Zahntechniker) in Vollzeit tätig sein.

Damit soll sichergestellt werden, dass der Betrieb fachlich korrekt geführt wird.

Fazit: Mit der Handwerksordnung sicher und erfolgreich in die Selbstständigkeit starten!

Wer sich im Handwerk selbstständig machen möchte, sollte die Voraussetzungen der Handwerksordnung kennen.
Ob mit Meisterbrief, Sondergenehmigung oder als zulassungsfreier Betrieb – Ihre Handwerkskammer begleitet Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit.

So starten Sie rechtssicher, gut vorbereitet und erfolgreich in Ihre Zukunft im Handwerk.

Nützliche Downloads

PDF Datei
Damit Sie gut vorbereitet in die Selbstständigkeit starten, haben die Beraterinnen und Berater der Handwerkskammern in Baden-Württemberg ihr langjähriges Praxiswissen aus der Gründungsberatung in dieser Broschüre zusammengefasst.
PDF Datei
In der Broschüre zum Thema "Nachfolge" der Handwerkskammern Baden-Württemberg werden die wesentlichen Aspekte sowohl der Übergabe als auch der Übernahme dargestellt.

Kostenlose Beratung durch Ihre Handwerkskammer

Die Handwerkskammern beraten Sie kostenlos zu allen Fragen rund um die Handwerksordnung, die Eintragung und die Selbstständigkeit.

Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen bei:

  • der Wahl der richtigen Handwerkskategorie,
  • dem Ausfüllen der Anträge,
  • der Vorbereitung auf Sondergenehmigungen und
  • allgemeinen Fragen zur Selbstständigkeit im Handwerk.

Tipp: Aktuelle Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Handwerkskammer.