1. Zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A)
Für diese Handwerke brauchen Sie einen Meisterbrief oder eine andere gleichwertige Qualifikation, z.B. Elektrotechniker, Dachdecker, Installateur- und Heizungsbauer.
2. Zulassungsfreies Handwerk (Anlage B Abschnitt 1)
Hier dürfen Sie sich ohne Meisterbrief selbstständig machen, müssen den Betrieb aber bei der Handwerkskammer anmelden, z.B. Kosmetiker, Gebäudereiniger, Fotograf.
3. Handwerksähnliches Gewerbe (Anlage B Abschnitt 2)
Diese Tätigkeiten sind handwerksnah, aber nicht zulassungspflichtig. Eine Meldung bei der Kammer ist dennoch erforderlich, z. B. Betonbohrer und -schneider, Bodenleger, Eisenflechter.
Das Verfahren gilt:
- für zulassungspflichtige Handwerke (mit Qualifikationsnachweis),
- zulassungsfreie Handwerke und
- handwerksähnliche Gewerbe (ohne Nachweis).
So funktioniert die Eintragung:
- Sie füllen das Eintragungsformular Ihrer Handwerkskammer aus.
- Sie legen alle geforderten Unterlagen in Kopie bei.
- Nach Prüfung werden Sie in das entsprechende Verzeichnis oder die Handwerksrolle eingetragen.
Nützliche Downloads
Damit Sie gut vorbereitet in die Selbstständigkeit starten, haben die Beraterinnen und Berater der Handwerkskammern in Baden-Württemberg ihr langjähriges Praxiswissen aus der Gründungsberatung in dieser Broschüre zusammengefasst.
In der Broschüre zum Thema "Nachfolge" der Handwerkskammern Baden-Württemberg werden die wesentlichen Aspekte sowohl der Übergabe als auch der Übernahme dargestellt.